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17.02.2021

Trotz baldiger Öffnung: Schnelle finanzielle Hilfen sind nötig!

Der Zentralverband Friseurhandwerk fordert abermals die finanzielle Unterstützung, auf die Salons nun schon so lange warten.

Der Öffnungsschritt unter besonderen Hygieneauflagen zum 1. März sei richtig, sagt der Zentralverband Friseurhandwerk. Dennoch trifft der Lockdown viele Friseurbetriebe hart, denn bisher wurden bekannterweise keine Überbrückungshilfen gezahlt. Mit ersten

Abschlagszahlungen ist frühestens Ende März zu rechnen. Der ZV fordert daher erneut schnelle finanzielle Hilfen.

Konkret listet der ZV in dem Forderungspapier auf:

  1. Für die Zeit der Betriebsschließung erfolgen sofortige Abschlagszahlungen in angemessener Höhe.
     
  2. Bei der Überbrückungshilfe III muss neben dem Fixkostenbezug eine zusätzliche Komponente, die den kalkulatorischen Unternehmerlohn, den selbständige Handwerksmeister erst mit dem Umsatz verdienen müssen, berücksichtigt werden.
     
  3. Das Friseurhandwerk mit seiner hohen Ausbildungs- und Integrationsleistung bedarf einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung bei dieser Aufgabe. Das Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ muss um eine dauerhafte Unterstützung der Ausbildungsbetriebe erweitert werden.
     
  4. Zum Ausgleich der Verluste in zwei Total-Lockdowns muss auch im Friseurhandwerk eine schnelle und direkte Steuerentlastung erfolgen. Wie in der Gastronomie muss auch im Friseurhandwerk der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gelten.