18.10.2024
NRW deckt illegale Beschäftigung und Verstöße gegen den Arbeitsschutz auf
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen kontrolliert über 400 Friseursalons und Barbershops. Friseurbranche fordert Kontrollen für einen fairen Wettbewerb ein.
„Landesweite Aktionstage“ heißen die Kontrollen, die das Arbeitsministerium NRW, das Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt haben. Ende September kontrollierten knapp 1.000 Einsatzkräfte Friseursalons und Barbershops in Nordrhein-Westfalen. Sie überprüften insgesamt 414 Betriebe mit mehr als 880 Beschäftigten.
Mängel in 90 Prozent der Betriebe
Das Ergebnis: In über 90 Prozent der geprüften Betriebe wurden Mängel festgestellt. Dies betraf sowohl Betriebe mit Meisterbrief als auch ohne. Der überwiegende Teil der kontrollierten Betriebe konnte keine Gefährdungsbeurteilung vorlegen. Das heißt, es fehlten Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, elektrische Prüfung von u.a. Haartrocknern und abgelaufene Feuerlöscher sowie falsche Lagerung von Gefahrstoffen. In einem Fall mussten die Aufsichtsbeamt*innen wohl direkt vor Ort das Betreten eines Lagerraums aufgrund hohen Schimmelbefalls untersagen.
„Es darf nicht sein, dass in so vielen Betrieben Mängel herrschen. Alle Beschäftigten haben gute Arbeitsbedingungen verdient. Mit den gemeinsamen Kontrollen möchten wir Betriebe, die gesetzeskonform handeln und für gute Arbeit stehen, schützen und uns für eine gerechte, transparente und gesunde Arbeitswelt einsetzen. (…)“, so Arbeitsminister Karl Josef Laumann. „Mit guten Arbeitsbedingungen in Betrieben, die die Hygieneanforderungen erfüllen, tragen wir auch dazu bei, Fachkräfte in den Betrieben zu halten oder für diese zu gewinnen.“
18 Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung und Sozialversicherungsbetrug
Ein weiterer Punkt der Prüfungen war die ordnungsgemäße Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung. Außerdem, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, illegale Beschäftigung, und, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. In insgesamt 18 Fällen wurden dabei Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthalts bzw. der Beihilfe hierzu. Zudem erfolgte in insgesamt 26 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Letztere wurden dabei unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung sowie Melde- und Aufzeichnungspflichtverstößen eingeleitet.
Neben den bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich während der Prüfungen insgesamt 301 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in 112 Fällen genaueren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 60 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 81 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und fünf Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere 43 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße, wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten, festgestellt.
Fehlende Eintragungen in die Handwerksrolle
Kernaufgabe der kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden sind Überprüfungen im Hinblick auf die Einhaltung von handwerks- und gewerberechtlichen Regelungen, insbesondere im Friseurhandwerk. Von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden sind rund 100 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. Bei der Hälfte dieser Verfahren ging es um die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle. In mehr als 50 weiteren Fällen besteht aufgrund der durchgeführten Kontrollen der Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit der Betriebsleitung. Diese werden einer Nachkontrolle unterzogen. In vier besonders schweren Fällen wurde die sofortige Betriebsschließung angeordnet, in einem weiteren Betrieb erfolgte eine Türversiegelung.
Die Branche fordert Kontrollen für fairen Wettbewerb
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bekräftigt die Notwendigkeit der flächendeckenden Kontrollen: „Die gemeinsamen Kontrollen im Friseurhandwerk sind unsere Reaktion auf zahlreiche Beschwerden aus der Branche, die uns in den letzten Monaten vermehrt erreicht haben. Die Auswertung der Aktionstage zeigt die Notwendigkeit der intensiven Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden in Nordrhein-Westfalen zum Schutz eines fairen Wettbewerbs und der überwiegenden Zahl von Betrieben, die sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. (…).“