27.11.2018

Bundesministerium veranlasst Erhöhung des Mindestlohns

Vor wenigen Tagen wurde es verkündet: Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn auf 9,19 brutto.

Am 20. November 2018 wurde die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Zum neuen Jahr erhöht sich der bundeseinheitlich gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro brutto.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt dazu: „Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist es ein wichtiges Signal, dass sich die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland und die entsprechenden Tarifabschlüsse auch in einem steigenden Mindestlohn abbilden. Auch das gehört zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft.“ Wir haben uns in der Branche umgehört, ob der Mindestlohn bei Friseuren noch eine Rolle spielt.