Meisterausbildung wird ab 1. Juli auch in der Kosmetik möglich. ::: Foto: Shutterstock

30.01.2015

Meisterprüfung jetzt auch in der Kosmetik möglich

Der Meister wird nun auch für Kosmetikerinnen möglich. Zwölf Jahre nach Einführung einer dualen Ausbildung tritt zum 1. Juli 2015 erstmalig auf Grundlage der Handwerksordnung eine Meisterprüfungsverordnung für dieses handwerksähnliche Gewerbe in Kraft. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Am 16. Januar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Meisterprüfungsverordnung erlassen. Heute wurde sie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Nach der Schaffung eines eigenständigen dualen Ausbildungsberufs im Jahre 2003, in dem gegenwärtig rund 500 junge Menschen eine qualifizierte Ausbildung erhalten, war die Entwicklung einer Meisterprüfungsverordnung ein weiterer, konsequenter Schritt. Zwar bildet die Meisterqualifikation im Kosmetiker-Gewerbe keine Voraussetzung für die selbständige Gewerbeausübung, allerdings wird hiermit ein bundeseinheitlicher Fortbildungsstandard auf Meisterebene etabliert, der für Kunden ein verlässliches Qualitätssiegel darstellt.

Die Prüfungsverordnung orientiert sich an dem breiten Dienstleistungsspektrum der Kosmetikbetriebe, das von der Entwicklung individueller Behandlungs- und Pflegekonzepte, über die kosmetische Hand- und Fußpflege bis hin zu apparativen kosmetischen Behandlungen reicht. Außerdem liefert sie das notwendige kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Rüstzeug.