ZV-Präsident Harald Esser begrüßt die Entscheidung aus Brüssel >< Foto: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

03.05.2018

Meisterbrief bleibt bestehen

Im Rahmen der sogenannten Verhältnismäßigkeitsprüfung lässt die EU-Kommission den Meisterbrief außen vor.

Die neuen „Verhältnismäßigkeitsprüfungen“ sollen dafür sorgen, dass innerhalb der EU qualifizierten Kandidaten der Zugang zu Berufen erleichtert wird. Im Fokus war deshalb auch die deutsche Handwerksordnung, die unter anderem dafür sorgt, wer einen Handwerksbetrieb eröffnen darf und wer nicht. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben nun entschieden, dass das „Handwerksrechtliches Befähigungsprinzip“ und die „Reglementierung des Berufszugangs“ weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegt.

ZV-Präsident Harald Esser begrüßt diese wichtige Grundentscheidung zum Fortbestand der Meisterqualifikation in Deutschland. „Wir weisen die Versuche der EU-Kommission, unter dem Mantel der Binnenmarktregulierung unser bewährtes Qualifikationssystem im Handwerk zu deregulieren, entschieden zurück. Die damit verbundenen Absenkungen der Qualitätsstandards in der Berufsausbildung und in unserem Qualifikationssystem sind abzulehnen und müssen weiterhin aktiv abgewehrt werden. Natürlich müssen wir die weitere Entwicklung sehr genau beobachten, um sicherzustellen, dass das im EU-Parlament gefundene Ergebnis auch in der Praxis nicht durch neue Richtlinien oder Initiativen der EU-Kommission konterkariert wird.“