Friseursalons müssen wieder schließen. Foto: Shutterstock/Claudio Divizia

14.12.2020

Harter Lockdown - auch Friseure schließen wieder ab Mittwoch

Die Infektions- und Todeszahlen steigen weiter. Deshalb haben die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin zur Pandemiebekämpfung einen harten Lockdown beschlossen. Auch Friseure müssen wieder schließen.

Ab Mittwoch, 16. Dezember, wird das öffentliche Leben in Deutschland wieder heruntergefahren. Vom harten Lockdown, der erst einmal bis zum 10. Januar gelten soll, sind auch wie im Frühjahr die rund 80.000 Friseursalons betroffen. "Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist", heißt es dazu im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Und weiter: "Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich."

Friseurhandwerk ist enttäuscht

„Das Friseurhandwerk hat mit einem umfangreichen und konsequent umgesetzten Hygienekonzept bewiesen, dass unsere Dienstleistungen auch in der Corona Pandemie sicher erbracht werden können. #friseuregegencorona ist darüber hinaus ein klares Statement unserer gesamten Branche“, sagte Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung der Politik: „Wir müssen die Maßnahmen hinnehmen, sind jedoch sehr enttäuscht, dass wir nun, in den wichtigsten Wochen für unser Handwerk, erneut schließen müssen.“
Jetzt gehe es darum, für die geschlossenen Friseurbetriebe Liquiditätshilfen bereitzustellen und vor allem Umsatzausfälle zu kompensieren, sagte Esser. Die Auswirkungen der Corona Pandemie seien in der zweiten Infektionswelle für das Friseurhandwerk weiter  folgenschwer und gefährden die Existenz vieler Salons.

Der Bund verspricht finanzielle, unbürokratische Hilfen für alle betroffenen Unternehmen.

Schulen machen dicht

Auch der Einzelhandel muss schließen. Ausnahmeregelungen gelten hier nur für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-und Fahrradwerkstätten, Fahrradwerkstätten,Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, den Weihnachtsbaumverkauf und den Großhandel. Auch die zunächst beschlossenen Lockerungen über die Weihnachtsfeiertage wurden größtenteils wieder einkassiert. Silvesterfeuerwerk darf nicht verkauft werden, Alkohol ist in der Öffentlichkeit verboten. Schulen werden geschlossen bzw. die Präsenzpflicht wird aufgehoben, Kindertagesstätten werden Notbetreuung anbieten.

Nächstes Treffen am 5. Januar

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

Hinweis: Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die spezifischen Regelungen in ihrem Bundesland, ihrem Landkreis und ihrer Gemeinde.