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23.03.2021

Gründonnerstag und Ostersamstag wird alles dicht gemacht - auch die Friseure

Bis in die frühen Morgenstunden hat die Bund-Länder-Runde getagt. Jetzt ist klar: Der Lockdown wird bis 18. April verlängert und es gibt eine erweiterte "Osterruhe", an der auch die Friseure schließen müssen.

Um das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen haben die Ministerpräsident*innen beschlossen,  den "1. April (Gründonnerstag) und den 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage [zu] definieren", heißt es im Beschluss der Regierungschef*innen. Damit verbunden sind  weitgehende Kontaktbeschränkungen und ein Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April. Damit müssen auch Friseure am 1. und 3. April schließen, einzig der Lebensmittel-Einzelhandel "im engen Sinne" soll am Ostersamstag öffnen dürfen. Die gute Nachricht für Friseure: Bis auf diese beiden "Ruhetage" dürfen Sie aber offen bleiben.

2 Haushalte, keine Gottesdienste

Private Treffen sind in dieser Zeit nur von zwei Haushalten möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Wie gehabt, werden Kinder bis 14 Jahre dabei nicht mitgezählt.

Außerdem pochte Angela Merkel auf die Einhaltung der sogenannten "Notbremse": Ist der Inzidenz-Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, treten die alten Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken und auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden.
Außerdem können in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt werden. Dazu gehören können Ausgangsbeschränkungen oder auch der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Schnelltests. Die Entscheidung dazu treffen die Länder und Landkreise. Zuletzt war diese Notbremse von einigen Ländern und Kreisen nicht eingehalten worden.

Nun müssen die Länder ihre Verordnungen noch anpassen. Das nächste Treffen der Minister*innen ist für den 12. April geplant.

Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die einzelnen Verordnungen, die die jeweiligen Bundesländer und Landkreise erlassen!