29.04.2021
Geimpfte brauchen in einigen Bundesländern keinen Negativtest mehr für den Friseur
Beim Impfgipfel von Bund und Länder wurden noch keine Ausnahmen für Geimpfte beschlossen. Einige Bundesländer gehen jedoch Sonderwege und gewähren zweifach Geimpften bereits mehr Freiheiten.
14 Tage nach der zweiten Impfdosis werden Geimpfte gleich gestellt mit allen, die ein negatives Testergebnis vorlegen können. Sie können dann zum Beispiel ohne Test den Friseur besuchen.
Während diese Freiheiten für Geimpfte in Berlin, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bereits gelten, tritt diese Regelung in Thüringen am 5. Mai 2021 in Kraft. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sollte diese Regelung am 1. Mai in Kraft treten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ruderte laut Tagesschau Informationen inzwischen allerdings zurück: Man wolle Geimpfte von der Testpflicht befreien, allerdings wollte sie sich nicht mehr auf einen Termin festlegen.
Bundesweit soll darüber voraussichtlich Ende Mai entschieden werden.
Stand: 29.4.2021
Hinweis: Die Regelungen sind in den Bundesländern, Kreisen und Gemeinden teilweise unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich immer auch bei den zuständigen Behörden vor Ort!