21.06.2016

Freie Fahrt für freies WLAN

Das ging schnell: Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die im Parlament vor etwa zwei Wochen beschlossene Änderung des Telemediengesetzes (TMG) gegeben.

Mit der Gesetzesänderung soll die Störerhaftung für WLAN-Anbieter abgeschafft werden. Wer also sein WLAN (auch privat) für andere öffnet, wird nicht mehr wegen möglicher Rechtsverstöße Dritter haftbar gemacht.

Unterschrift des Bundespräsidenten fehlt noch

Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und kann dann in Kraft treten. Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen. Nach Aussagen von Spiegel Online dauerte der Streit darüber sechs Jahre. Der Bundesrat hatte in dem Prozess auf eine explizite Absage an das Prinzip gedrungen. Friseursalons, Flughäfen, Restaurants oder Hotels dürfen künftig  ihren Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellen, ohne bei Missbrauch durch ihre Gäste oder Kunden in die Gefahr zu geraten, haftbar gemacht werden zu können. Rechtsunsicherheit bleibt weiterhin bestehen, denn vor zivilrechtlichen Abmahnungen schützt die Gesetzesänderungen nicht ausdrücklich.