Ab sofort keine Corona-Arbeitsschutzstandards mehr im Salon >< Foto: Melanie Fredel

25.05.2022

Corona-Schutzmaßnahmen im Salon fallen

Die BGW nimmt die branchenspezifischen Corona-Arbeitsschutzstandards ab 25. Mai 2022 vollständig zurück.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) läuft zum 25.5.2022 aus. Gleichzeitig verliert die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit. Daher habe die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) sich entschieden, die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards aktuell zurück zu ziehen.

Arbeitgeber müssen eigenverantwortlich Schutzmaßnahmen fortschreiben

In der Meldung dazu betonte die BGW jedoch, dass die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dennoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben. In dieser müssen eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt und fortgeschrieben werden.

Aus Sicht der BGW besteht für die Beschäftigten weiterhin eine erhöhte Gefährdung an Covid-19 zu erkranken, wenn sich mehrere Personen gemeinsam in Innenräumen aufhalten oder bei gesichtsnahen Tätigkeiten (Abstand unter 1,5 Metern). Die Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion erhöht sich bei räumlicher Enge und schlechter Belüftung.

Die BGW empfiehlt daher grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb. Je nach Gefährdungslage z.B. durch regional hohe Inzidenzen (hot-spots), Ausbruchsgeschehen im Betrieb oder durch das Auftreten von kritischen Varianten des SARS-CoV-2 und abhängig von dem Infektionsrisiko bei der jeweiligen Tätigkeit, können weitergehende Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.