Foto: shutterstock_Firn

05.05.2021

Geimpfte dürfen bundesweit ohne Test zum Friseur

Corona-Geimpfte und Corona-Genesene werden mit all denen gleichgestellt, die ein negatives Testergebnis vorlegen können. Wer vollständig geimpft ist oder eine Corona-Infektion überstanden hat, darf künftig also auch ohne Test zum Friseur.

Die Bundesregierung hat dazu die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) beschlossen. Für geimpfte und genesene Personen entfällt damit ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung etwa zum Friseur, anderen körpernahen Dienstleistungen oder „Click and Meet“-Angeboten.
Auch die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten für diesen Personenkreis nicht mehr. So dürfen sich Geimpfte dann mit mehreren Menschen treffen, wenn alle geimpft sind. Bei einem Treffen mit Ungeimpften, werden sie nicht mitgezählt.

Das sagt die Bundesjustizministerin

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte dazu: „Die Grundrechte müssen wieder zur Entfaltung kommen, sobald die Begründung für ihre Einschränkung nicht mehr besteht. Wenn das Risiko einer Virusübertragung bei vollständig Geimpften und Genesenen stark vermindert ist, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies haben wir jetzt umgesetzt.“

Übertragung bei Geimpften gering

Laut Robert Koch-Institut sei die Übertragung des Coronavirus von vollständig Geimpften spätestens 15 Tage nach Gabe der zweiten Impfdosis deutlich geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen. Dasselbe gelte für Genesene für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion. Als Nachweis müssen sie einen positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt, nachweisen können. Beide Gruppen müssen auch nach dem Kontakt mit einem Corona-Infizierten nicht in Quarantäne.

Was dürfen Geimpfte und Genesene nicht?

Weiterhin gilt für geimpfte, genesene und getestete Personen:

  • Sie müssen Maske tragen
  • Sie müssen Abstand halten

Die Verordnung kann jeder Zeit verändert und angepasst werden, sollten sich neue Virusvarianten ausbreiten, die Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Impfstoffes haben.

Noch in dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat endgültig über die Verordnung entscheiden, dann könnten die Lockerungen schon am Wochenende gelten. ► Einige Bundesländer waren bereits zuvor schon diesen Weg gegangen und hatten Geimpfte mit Getesteten gleich gestellt.

Hier finden Sie die Verordnung

Update 06.05.21: Der Bundestag hat der Verordnung zugestimmt.

Update 07.05.21: Der Bundesrat hat der Verordnung ebenfalls zugestimmt.