Foto: artarco

23.03.2020

Corona: Zweithaarpatienten dürfen weiter versorgt werden

Zweithaarstudios als medizinische Dienstleister dürfen weiterarbeiten. BVZ ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Versorgung von Patienten.

"Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen - Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste", heißt es im neuen Beschluss der Bundesregierung zur Corona-Krise. Zweithaarspezialisten sind Leistungserbringer der Hilfsmittelgruppe P34. "Wir arbeiten als medizinische Dienstleister unsere Patienten weiter ab", sagt Rainer Seegräf, 1. Vorsitzender des Bundesverbands der Zweithaarspezialisten.

Mehrere Gesundheitsämter hätten diese Vorgehensweise bestätigt, so der Vorsitzende. Natürlich solle unter aller Vorsicht und entsprechend der Handlungsanweisungen des GKV gearbeitet werden. "So sollen immungeschwächte Patienten nicht direkt, sondern nur telefonisch beraten werden", nennt Rainer Seegräf ein Beispiel.

Der BVZ steht Zweithaarspezialisten bei all ihren Fragen zum Thema "Corona" zur Seite. Wenden Sie sich gerne direkt an Rainer Seegräf unter der Telefonnummer 07353 981385 oder per E-Mail an rainer.seegraef@bvz-info.de

 

Gern können Sie sich zudem auch an das Kompetenzzentrum Deutscher Zweithaarprofis wenden: Tel. 02685/9868385 oder email an: info@zweithaarseminare.de.