Foto: Melanie Fredel

13.04.2021

Bundesnotbremse: Friseure werden nicht geschlossen

Das Bundeskabinett hat die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und damit die bundeseinheitliche Corona-Notbremse auf den Weg gebracht. Kund*innen müssen dann einen tagesaktuellen, negativen Coronatest im Salon vorlegen.

Wann tritt die Bundesnotbremse in Kraft?

Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100, so gelten in dem betroffenen Land- oder Stadtkreis ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 wieder, treten die verschärften Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Unter 100 gelten die Maßnahmen der Länder.

Körpernahe Dienstleistungen sollen zwar bei Eintritt der Bundesnotbremse nicht mehr möglich sein. Friseure sind davon jedoch ausgenommen. In dem Kabinettsbeschluss heißt es:

"Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein."

Die Bundesnotbremse sieht darüber hinaus weitere Maßnahmen vor, darunter Kontaktbeschränkungen, Geschäftsschließungen, Einschränkungen von Sport- und Freizeitmöglichkeiten und nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Ab einer Inzidenz von 200 wird der Präsenzunterrichts ausgesetzt.

Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Tagen im Bundestag beraten. Anschließend wird der Bundesrat beteiligt. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Aktuell liegen mehr als 300 Kreise über der 7-Tage-Inzidenz von 100.

Außerdem wurde heute eine Ministerverordnung beschlossen, die ►Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Angestellten ein Corona-Testangebot zu machen.

„Wir begrüßen die bundeseinheitliche Lösung und sind froh, dass das Friseurhandwerk von einer automatischen Schließung bei der Bundesnotbremse unberührt bleibt. Die Einführung einer bundesweiten Testpflicht bringt aber vor allem in der Anfangsphase Beschaffungsprobleme für die Betriebe und bedeutet zudem eine weitere finanzielle Belastung“, kömmentiert Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) die heutigen Beschlüsse.