27.01.2021
Bremer Gesundheitsbehörde: Hausbesuche von Friseuren sind nicht erlaubt
Die Bremer Gesundheitsbehörde nimmt Stellung zu einem Zeitungsbericht, in dem Hausbesuche von Friseuren als erlaubt dargestellt werden.
Der „Weser-Kurier“ veröffentlichte gestern einen Artikel, wonach das Haareschneiden außerhalb von Friseursalons durch Bremens Corona-Verordnung nicht verboten sei. Der Beitrag sorgte für Verwirrung und Verärgerung, nicht nur in der Bremer Friseurinnung sondern in der gesamten Branche. TOP HAIR hat beim Bremer Senat nachgefragt. Die Antwort der Pressestelle im Bremer Senat mutet skurril an: „Als wir die aktuelle Regelung erlassen haben, bestand in der Richtung der mobilen Friseure keine Handlungsnotwendigkeit, das Phänomen gab es nämlich nicht“, so Pressesprecher Lukas Fuhrmann. Die Handlungsnotwendigkeit sei nun aber gegeben. „Der Senat beschäftigt sich deswegen bereits mit der Frage, wie die Hausbesuche von Friseuren unterbunden werden können und welche weiteren Schritte notwendig sind.“
Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Friseurhandwerk, nimmt dazu Stellung und fordert Klarheit. „In der akuten Notsituation in der sich viele Friseurbetriebe aufgrund der Folgen durch den zweiten Lockdown befinden, können die Friseure in ganz Deutschland und auch in Bremen einen klaren Fahrplan für den Re-Start des Friseurhandwerks ebenso erwarten wie eine schnelle Auszahlung der angekündigten Hilfsgelder. Friseure brauchen jetzt Klarheit und keinen „föderalen Flickenteppich“.