09.09.2019
Ausbildungsförderung Migranten: Erleichterung für Friseure
Wer Ausländern eine Ausbildung ermöglichen will, kann sich über Neuregelungen freuen, die die Förderung erleichtern. Es gibt zwei neue Faktenpapiere des BmAS.
Im Faktenpapier Ausbildungsförderung gibt es neue Regelungen für den Zugang von Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Ausbildungsvorbereitung. Seit 1.August 2019 können erheblich mehr Ausländer diese Leistungen nutzen. Dadurch werden Jobcenter und Agentur für Arbeit unterstützt, junge Geflüchtete besser zu integrieren, die Mobilität von Unionsbürgern zu erleichtern und die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten gezielt zu fördern.
Neu ist auch, dass alle Ausländer während einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden. Komplizierte Einschränkungen nach Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltszeit entfallen. Damit sollen mehr Fachkräfte für Betriebe in Deutschland gewonnen werden.
Im Faktenpapier Migrationspaket findet man die Neuregelungen bei den Zugangsvoraussetzungen zur Sprachförderung, die ebenfalls seit dem 1. August gelten. Neu ist hier zum Beispiel, dass auch arbeitsmarktnahe Gestattete mit unklarer Bleibeperspektive (z.B. aus Afghanistan, Iran, Irak, Somalia) Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen erhalten.
Links zu den Original-Faktenpapieren finden Sie unten