Foto: Melanie Fredel

09.04.2021

Auf einen Blick: Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Am 27.3. ist die Verlängerung des Bundesprogramms in Kraft getreten. Was beinhaltet es?

Das Bundeskabinett hat wie angekündigt das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und weiterentwickelt. Die Änderungen sind seit 27. März 2021 gültig. Die Förderrichtlinie berücksichtigt zahlreiche Forderungen des Handwerks und enthält die Elemente:

  • Ausbildungsprämie
  • Ausbildungsprämie plus
  • Lockdown-II-Sonderprämie für Kleinstbetriebe
  • Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit
  • Übernahmeprämie

Es wurde nun zudem eine weitere wesentliche Forderung des Handwerks aufgegriffen: Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung kann nachträglich erstmals oder erneut beantragt werden, wenn eine Förderung bislang abgelehnt oder nicht beantragt wurde, weil die Fortsetzung der Ausbildung nicht fristgerecht mit der Anzeige der Kurzarbeit angekündigt wurde.

Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet an der Umsetzung der Richtlinie und hat bereits aktuelle Informationen im Internet zur Verfügung gestellt: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.