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24.06.2019

Neue Regelungen für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juni 2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen.

Es erleichtert Fachkräften, die jenseits der EU kommen, in Deutschland zu arbeiten, da künftig die Beschränkung auf Engpassberufe und die sogenannte Vorrangprüfung entfallen. Was bedeutet das konkret? Mit der neuen Regelung müssen Arbeitgeber nicht mehr vor der Einstellung einer beruflich qualifizierten Fachkraft aus einem Drittstaat feststellen, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber für die Stelle infrage kommt.

Voraussetzung sind ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation. Wer keine job hat aber qualifiziert ist und gut Deutsch spricht, darf künftig auch für 6 Monate einreisen, um sich einen Job zu suchen, wenn er für diese Zeit einen gesicherten Lebensunterhalt vorweisen kann.

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Mit einem weiteren Gesetz erhalten in Zukunft Geduldete und deren Arbeitgeber mehr Klarheit: Geduldete, die vor dem 1. August 2018 eingereist  und vor Antragstellung mindestens 18 Monate beschäftigt waren, können nach insgesamt 30 Monaten Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite des Deutschen Bundestages.