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24.10.2019

Höhere Azubi-Löhne und ergänzende Berufsbezeichnungen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung verabschiedet.

Der Mindestlohns für Azubis kommt! Der Bundestag hat beschlossen, dass Auszubildende ab 2020 im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro im Monat verdienen sollen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht - auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr.

Das Gesetzt muss nun noch vom Bundesrat verabschiedet werden, dann soll es zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Jedoch: Arbeitgeber und Gewerkschaften können nach wie vor im Rahmen ihrer Tarifautonomie ein eigenes Lehrgeld vereinbaren, welches dann Vorrang hat – selbst wenn es die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet.

Weitere Beschlüsse

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern, sieht das Gesetz vor, international verständliche Zusatzbezeichnungen für berufliche Abschlüsse einzuführen.

Sie sollen mehr Transparenz schaffen und die internationalen Mobilitäts- und Karrierechancen steigern. Ein Meister soll demnach künftig den Zusatz "Bachelor Professional", ein Betriebswirt im Handwerk den Titel "Master Professional" bekommen.

Ob der Bundesrat diese zusätzlichen Bezeichnungen abnickt, ist noch offen. Ende November wird hierüber beraten.