Zweithaar: Fristverschiebung für die Anbindung an Telematikinfrastruktur

02. Juli 2026
SA_Impressionen_MF-119-Kopie-1320×600
Foto: Melanie Fredel

Für Zweithaarbetriebe bedeutet eine mögliche Fristverlängerung bis 2030 vor allem mehr Zeit für Vorbereitung und technische Umsetzung der digitalen Verordnung.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft derzeit eine Verschiebung der verpflichtenden Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) für Hilfsmittel. Das berichtet der Bundesverband der Zweithaarspezialisten (BVZ). Statt wie bislang geplant zum 1. Oktober 2027 soll die Nutzung nun erst zum 1. Juli 2030 verpflichtend werden.

Für Leistungserbringer im Bereich Hilfsmittel – zu denen Betriebe im Haarersatz gehören – besteht jedoch bereits vorher die Möglichkeit, sich freiwillig an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, informiert der BVZ. Voraussetzung dafür ist unter anderem der Besitz einer SMC-B-Karte (der elektronische Institutions- oder Praxisausweis), deren Ausgabe derzeit vorbereitet wird. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) werden die Handwerkskammern noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für die Ausgabe von SMC-Bs an Hilfsmittelerbringer geschaffen haben.

Zweithaar: Fristverschiebung für die Anbindung an Telematikinfrastruktur - TOP HAIR International - Das führende Friseurmagazin