Foto: Petra Lenssen

19.01.2021

FFP2-Masken: Muss der Bart ab?

In Bayern ist das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Deutschlandweit steht dies im Raum. Was bedeutet das für Bartträger?

FFP2-Masken müssen laut Norm mindestens 94 Prozent der Aerosole herausfiltern. Sitzt die Maske richtig kann sie Träger und Umgebung vor Tröpfchen und Aerosolen schützen.

Wann sitzt die FFP2-Maske richtig?

Die Maske sitzt nur richtig, wenn sie rundum eng anliegt. Man merkt dies in der Regel daran, dass das Atmen schwerer fällt. Der Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung, Christof Asbach, macht im Spiegel darauf aufmerksam, dass Bartträger die Masken nicht richtig aufsetzen können. Bereits durch Bartstoppeln könne die Maske nicht mehr eng anliegen, so dass die Luft dort frei ströme. „Im Grunde bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, sich zu rasieren“, wird Asbach zitiert. Nur dann kann die Maske ihre Schutzwirkung gewährleisten. Ob sich eingefleischte Bartträger deshalb von ihrem Bart trennen, bleibt abzuwarten. Eine Pflicht zur Rasur besteht nicht.

Hier finden Sie Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verwendung der verschiedenen Maskentypen: Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinische Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken).

Update 20.01.21:

Die Bund-Länder-Konferenz hat beschlossen, dass landesweit in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften besser schützende medizinische Masken (OP-Masken,  Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2-Masken) verpflichtend getragen werden müssen.