Für die Steuererklärung 2024 gelten wieder strengere Abgabefristen. Der Stichtag: 31. Juli 2025.
Wer 2024 zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Beauftragt man einen Steuerberater, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026. Freiwillige Abgaben sind bis Ende 2028 möglich.
Nachdem die Abgabefristen für Steuererklärung in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verlängert wurden, gilt in diesem Jahr wieder der reguläre Termin zum 31. Juli 2025. „Bis zu diesem Stichtag muss die Steuererklärung bei pflichtveranlagten Steuerzahlern beim Finanzamt eingereicht werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Mehr Zeit bleibt denjenigen, die einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein mit der Arbeit beauftragen. Dann verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung von 2024 automatisch bis zum 30. April 2026. Wer diese Fristen versäumt, muss damit rechnen, vom Finanzamt einen Verspätungszuschlag auferlegt zu bekommen. Außerdem kann das Finanzamt anhand der ihnen vorliegenden Daten eine Steuerschätzung durchführen, die nachteilig sein kann.
Weitere Artikel

Steuertipps 2025 – Vorteile und Änderungen für Friseure

Vor der Anschaffung Steuern sparen: So geht’s!
