Seit 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten. Was heißt das?
Inhaltsübersicht
- Was bedeutet digitale Barrierefreiheit und wer ist davon betroffen?
- Technische Anforderungen: Was ist zu beachten?
- Was passiert bei Verstößen?
- Handlungsempfehlung und Tipps für Unternehmer
Ziel der Barrierefreiheit ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Was auf Unternehmen zukommt und welche Chancen sich dadurch ergeben, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Daniel Kabey in Nürnberg.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit und wer ist davon betroffen?
Barrierefreie Webseiten ermöglichen es allen Menschen, digitale Inhalte ohne Einschränkungen zu nutzen – unabhängig von Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.Das BFSG betrifft vor allem Anbieter digitaler Dienstleistungen. Dazu zählen Onlineshops, Plattformbetreiber, Dienstleister mit Online-Buchungssystemen (wie Arztpraxen, Friseure oder Handwerksbetriebe) sowie Banken, Versicherungen und große Handelsunternehmen. Betroffen sind alle Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielen. Kleinunternehmen ohne Onlineverkauf oder Terminbuchung sind derzeit ausgenommen. Für neu veröffentlichte Webseiten und Apps gilt die Barrierefreiheitspflicht direkt ab dem 28. Juni 2025. Unternehmen müssen bereits bestehende Inhalte bis spätestens Juni 2030 anpassen.
Technische Anforderungen: Was ist zu beachten?
Die Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das bedeutet unter anderem, dass Bilder mit Alternativtexten versehen, Videos untertitelt und Navigationsstrukturen klar und logisch aufgebaut sein müssen. Außerdem sollen alle Funktionen auch ohne Maus, etwa per Tastatur, nutzbar sein. Technisch kommen unter anderem ausreichende Farbkontraste und barrierefreie PDF-Dokumente zum Einsatz.
Was passiert bei Verstößen?
Wer die Barrierefreiheit nicht umsetzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Außerdem können Unternehmen bei Verstößen eine Abmahnung erhalten. Im schlimmsten Fall kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde festlegen, dass ein Unternehmer sein Angebot oder seine Dienstleistung nicht weiter anbieten darf.
Handlungsempfehlung und Tipps für Unternehmer
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um technische Grundlagen zu schaffen, interne Prozesse zu prüfen und gegebenenfalls externe Dienstleister einzubinden. „Für Unternehmer ergeben sich durch die technische Umstellung aber auch Chancen: Google belohnt die Barrierefreiheit mit einem besseren Ranking der Website. Außerdem können Unternehmen ihr Image durch soziale Verantwortung verbessern und ihre Inhalte auch Menschen mit Behinderung besser zugänglich machen“, weiß Ecovis-Rechtsanwalt Daniel Kabey.
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