15.12.2017
Überraschungs-Besuch: die unangemeldete Kassennachschau
Zum 1. Januar 2018 wird eine unangemeldete Kassennachschau eingeführt. Halten Sie sich bereit, rät unser Wirtschaftsexperte Holger Püschel.
Ab dem neuen Jahr können Prüfer des Finanzamtes jederzeit und unangemeldet auf Ihre Kasse zugreifen – sie erscheinen im Salon und machen eine so genannte Kassennachschau.
Wie läuft die Prüfung ab?
Bei dem Besuch werden die Prüfer einen Kassensturz machen, um das Bargeld mit dem Kassenbuch abzugleichen. Sie können aber auch Testbons ziehen und diese mit dem Datenerfassungsprotokoll oder Journal vergleichen. Außerdem möchten die Prüfer die Organisationsunterlagen zum Kassensystem sehen. Damit sind nicht nur die aufbewahrungspflichtigen Betriebsanleitungen oder Anwenderhandbücher gemeint, sondern auch die Protokolle nachträglicher Programmänderungen.
Versäumnisse werden teuer
Sind die erforderlichen Unterlagen nicht griffbereit, liegt ein formeller Mangel vor. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Finanzamt ist dann zu einer Hinzuschätzung von Umsätzen berechtigt. Verstöße sollen mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, das auch, wenn kein steuerlicher Schaden entstanden ist.
Vorbereitet sein:
- Ihre Kasse muss jederzeit kassensturzfähig sein
- Alle Unterlagen – Betriebsanleitungen, Anwenderhandbücher, Protokolle nachträglicher Programmänderungen – müssen zugriffsbereit sein
Autor: Holger Püschel
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei Püschel-Bencze GmbH in Brakel