12.12.2024
Steuertipps 2025 – Vorteile und Änderungen für Friseure
Der Jahreswechsel bringt steuerliche Änderungen und neue Regelungen mit sich, die Sie gezielt nutzen können, um ihre finanzielle Situation zu optimieren. TOP HAIR-Steuerexperte Holger Püschel zeigt, worauf Friseurunternehmer*innen besonders achten sollten und wie sie sich optimal auf 2025 vorbereiten können.
1. Abgabefristen für die Steuererklärungen
Zum Jahreswechsel stehen wichtige Fristen an, die Sie im Blick behalten sollten:
- Einkommensteuererklärung 2023: Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist für die Steuererklärung 2023 bis zum 2. Juni 2025.
- Einkommensteuererklärung 2024: Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, endet die Abgabefrist am 31. Juli 2025. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
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2. Erhöhung des Grundfreibetrags
Ab Januar 2025 wird der Steuergrundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben. Damit bleibt ein höherer Teil des Einkommens steuerfrei. Bis 2026 wird der Grundfreibetrag nochmals erhöht und beträgt dann 12.348 Euro. Diese Anpassungen dienen dem Ausgleich der Inflation und sollen die kalte Progression verhindern.
Beispiel:
Eine ledige, kinderlose Friseurin nach der Ausbildung mit einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 Euro zahlt durch die Erhöhung des Freibetrags etwa 50 Euro weniger Steuern im Jahr.
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3. Verschiebung von Steuertarifgrenzen
Um die kalte Progression weiter auszugleichen, werden die Eckwerte des Steuertarifs um 2,6 % verschoben. Höhere Steuersätze greifen damit erst bei höheren Einkommen.
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4. Die E-Rechnung kommt
Zur E-Rechnung haben wir bereits einen ausführlichen Artikel veröffentlicht. Daher hier die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Nur für Geschäftskunden relevant: Die E-Rechnung betrifft keine privaten Kunden, sondern gilt ausschließlich für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). Für Ihre Privatkunden im Alltag ändert sich also erstmal nichts und der Kassenbon ist ausreichend.
- Übergangsphase:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Friseure in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und revisionssicher zu archivieren. Stellen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater sicher, dass Sie darauf vorbereitet sind. - Mit Zustimmung Ihrer Geschäftspartner können Sie während der Übergangsphase weiterhin PDF oder Papierrechnungen stellen.
- Wichtige Vorbereitungen: Überprüfen Sie jetzt, ob Ihre Programme die Anforderungen erfüllen. Eine revisionssichere Archivierung bedeutet, dass die E-Rechnungen unveränderbar gespeichert und jederzeit abrufbar sein müssen.
Mein Tipp: Nutzen Sie den Jahreswechsel, um Ihre Buchhaltung auf einen digitalen Weg zu bringen. Damit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern haben langfristig eine bessere Übersicht.
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5. Erhöhter Mindestlohn
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Für Friseurunternehmen bedeutet dies eine Anpassung der Löhne für eventuell nicht tarifgebundene Mitarbeiter, die bisher auf Mindestlohnniveau beschäftigt sind.
Wichtig: Kalkulieren Sie die zusätzlichen Personalkosten in Ihre Preise ein, um die Rentabilität Ihres Salons zu sichern. Für Azubis gelten weiterhin separate Regelungen, die vom Mindestlohn unabhängig sind. Auch die allgemeinverbindlichen Tarifverträge im Friseurhandwerk sind unabhängig vom Mindestlohn anzuwenden.
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6. Sonderabschreibung für E-Autos
Geplant sind weitere steuerliche Anreize zur Elektromobilität. Mit der Sonderabschreibung für E-Autos sollen 40 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Dies soll zusätzlich zur regulären Abschreibung gelten.
Beispiel:
Kaufpreis eines E-Autos: 40.000 Euro
- Sonderabschreibung: 16.000 Euro Sonderabschreibung im ersten Jahr
- Reguläre Abschreibung (über 6 Jahre): 24.000 Euro / 6 = ca. 4.000 Euro jährlich
Somit könnten allein im Anschaffungsjahr bis zu 20.000 Euro Abschreibung geltend gemacht werden, was die Steuerlast erheblich senken würde.
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7. Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung
Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Regelungen für die Kleinunternehmerbesteuerung in Deutschland deutlich. Unter anderem gibt es neue Umsatzgrenzen. Sollten Sie hier betroffen sein, sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater!
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8. Neue Kassenmeldepflicht ab 2025
Hierzu finden Sie bei uns ebenfalls einen ausführlichen Artikel, daher eine Kurzfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Kassenmeldepflicht in Kraft. Sie müssen Ihr elektronisches Kassensystem an das Finanzamt über das Portal "Mein ELSTER" melden. Ziel der neuen Regelung ist es, Manipulationen an Kassensystemen zu verhindern und die Transparenz zu erhöhen.
Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Mein Tipp: Überprüfen Sie jetzt, ob Ihr Kassensystem alle Anforderungen der Kassenmeldepflicht erfüllt, und nutzen Sie die Übergangsfrist bis Mitte 2025, um sich rechtzeitig vorzubereiten.
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9. Photovoltaikanlagen
Ab 2025 wird die bisherige Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen vereinheitlicht und ausgeweitet. Statt wie bisher teils nur 15 kW (peak), können nun bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei bleiben, solange die Gesamtleistung pro Steuerpflichtigem unter 100 kW (peak) bleibt. Hierbei handelt es sich um eine sog. Freigrenze: Wird sie überschritten, entfällt die gesamte Steuerbefreiung. Es kann für Friseurunternehmen je nach Sachlage wirtschaftlich sehr interessant sein, auf dem Dach des Salons oder des Wohnhauses eine PV-Anlage zu installieren, insbesondere im Zusammenhang mit einem Elektrofahrzeug als Firmenwagen.
Gut vorbereitet ins Jahr 2025 starten
Mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre Steuerlast senken und rechtliche Anforderungen frühzeitig erfüllen. Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltung, Ihre Preise und Ihre Systeme den neuen Anforderungen entsprechen. Nutzen Sie diese Chancen, um gestärkt ins neue Jahr zu starten – für einen erfolgreichen und steuerlich optimierten Salonbetrieb.