03.07.2019

Steuern sparen mit der privaten Krankenversicherung

Schon gewusst? Den Großteil des Beitrags der privaten Krankenversicherung können selbständige Friseurunternehmen von der Steuer absetzen.

Bis zu welcher Höhe werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Sie und ihre Familienangehörigen steuermindernd anerkannt? Das teilen die Versicherungsunternehmen jedes Jahr mit.

Diese Bescheinigungen sind nicht nur für die jährliche Steuererklärung von Nutzen, sondern auch für das Lohnsteuerverfahren: Denn als Arbeitgeber müssen Sie diese bei der Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer berücksichtigen, falls ihre Arbeitnehmer sie einreichen.

Erhebliche Steuerersparnisse

Je nach Einzelfall sind hier erhebliche Steuerersparnisse möglich. Denn die Faustformel lautet: Mindestens 80 Prozent der gezahlten Beiträge erkennt der Staat steuermindernd an, bei der Pflegepflichtversicherung sind es sogar 100 Prozent. Und das nicht nur für die Versicherten selbst, sondern auch für Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, sofern die Versicherten einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld für sie haben.

Die genaue Ermittlung der abzugsfähigen PKV-Beiträge erfolgt dabei anhand einer komplizierten Rechenformel, die innerhalb der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung, kurz KVBEVO, festgelegt ist: Der Gesetzgeber erkennt den Teil der Beiträge als abzugsfähig an, der einer so genannten Basiskrankenversicherung vergleichbar dem Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)-Niveau entspricht.

Geht der PKV-Schutz über dieses Grundniveau hinaus, so gibt es für die zusätzlichen Tarifleistungen pauschale Abschläge. So sind etwa das Einbettzimmer im Krankenhaus, die Heilpraktiker-Behandlung oder kieferorthopädische Mehrleistungen von der Steuerminderung ausgeklammert. Beiträge für Krankentagegeld können ebenfalls nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Ausnahmen von der Regel

Zwar lassen sich die Beiträge für solche Leistungen im Prinzip ebenfalls von der Steuer absetzen. Allerdings nur als Vorsorgebeiträge bis zu einer Höchstgrenze von 2.800 Euro für selbständige Friseurunternehmer bzw. in Höhe von 1.900 Euro für deren Arbeitnehmer – wobei diese Höchstgrenzen bei Ehepaaren für jeden Ehegatten separat gelten.

Aber Achtung: Diese Abzugsmöglichkeit steht nur noch dann zur Verfügung, wenn die Höchstgrenzen nicht bereits durch die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Versicherten ausgeschöpft sind. Zudem begünstigt der Staat nur die tatsächlich gezahlten Prämien.

Was bedeutet: Ausgaben, die Versicherte im Rahmen eines Selbstbehaltes tragen, können nicht als gezahlte Beiträge geltend gemacht werden. Aber: Beitragsrückerstattungen senken wieder die Höhe der abzugsfähigen Beiträge.

Autor: Dietmar Kern