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16.09.2020

Neues Gesetz soll Abmahnmissbrauch einen Riegel vorschieben

Der Bundestag hat neue Regeln beschlossen, die kleine und mittlere Betriebe besser vor Missbrauch durch Abmahnungen schützen soll.

Abzocke durch Abmahnungen: Seit die DSGVO in Kraft getreten ist, gibt es eine regelrechte Abmahnindustrie, die teilweise exeistenzbedrohend für kleine und mittlere Betriebe ist. Die Regierung will dem nun mit einem neuen Gesetz entgegenwirken. „Der Missbrauch von Abmahnungen schadet dem Wettbewerb und vor allem Selbständigen und kleinen und mittleren Unternehmen“, sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Wettbewerber künftig keine Kosten mehr erstattet bekommen, wenn sie kleinere Betriebe wegen Verstößen gegen Informationspflichten und die DSGVO abmahnen. Die Kosten einer Abmahnung sollen nicht mehr vom Abgemahnten sondern vom Abmahner übernommen werden. Das gilt dann, wenn ein Mitbewerber einen Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht abmahnt. Auch bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten im Internet, wie zum Beispiel Impressum, gibt es für den Abmahnenden künftig keinen Anspruch mehr auf Ersatz der Aufwendungen. Damit fallen finanzielle Anreize für Abmahnungen bald weg. Außerdem sehen die neuen Regeln vor, dass die Höhe der Vertragsstrafe bei der ersten Abmahnung künftig begrenzt wird.