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12.11.2021

Neue Norm für Verbandskästen in Betrieben

Seit 1. November 2021 gelten neue Normen für die Pflichtinhalte von Verbandskästen im Betrieb. Bis 30.04.2022 gilt eine Übergangsfrist.

Bestehende Verbandskästen können also bis Ende April 2022 problemlos weiterverwendet werden.  Wer direkt auf dem richtigen Stand sein möchte, braucht die bisherigen Kästen trotzdem nicht zu entsorgen, sondern einfach um die neuen Anforderungen ergänzen:

Die Anzahl der Pflaster wurde erhöht: Im kleinen Verbandkasten auf 42 statt zuvor 28 Pflasterstrips, im großen Kasten auf 84 statt 56 Strips.

Neu hinzu kommen Erste-Hilfe-Mittel zur Reinigung und zum Gesichtsschutz: 4 bzw. 8 Feuchttücher zum Reinigen unverletzter Haut sowie 2 bzw. 4 Gesichtsmasken, die mindestens der DIN EN 14683 für medizinischen Mundschutz entsprechen müssen.

Die Neuerung der Norm ist also ein Anlass, den Zustand der Kästen im Betrieb zu prüfen: ist das Mindesthaltbarkeitsdatum der Erste-Hilfe-Materialien noch nicht erreicht und sind die Inhalte des Verbandkastens sauber und (nach alter Norm) vollständig, dürfen sie weiterverwendet werden. Zum Aufstocken genügen dann spezielle Ergänzungssets.

Wer neue Verbandkästen für seinen Betrieb anbeschafft, sollte dabei auf die Jahreszahl, das heißt die Angabe DIN 13157:2021 oder DIN 13169:2021, achten.

Hier geht es zu den DIN Normen:

Für kleine Verbandskästen: www.din13157.de

Für große Verbandskästen: www.din13169.de