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04.02.2021

Neue Hilfen beschlossen: Steuererleichterung für Unternehmen

Die Koalition hat gestern weitere Hilfen in der Corona-Krise beschlossen. Unter anderem ein erneuter Kinderbonus und ein höherer Verlustrücktrag für Unternehmen.

Neue steuerliche Entlastungen soll es für Unternehmen geben: So wird der so genannte Verlustrücktrag abermals erhöht. Damit können Unternehmen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus 2019 verrechnen. Dadurch müssen sie jetzt weniger Steuern zahlen. Für die Jahre 2020 und 2021 wird der Verlustrücktrag auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben.

Wie in 2020 soll es einen Aufschlag auf das Kindergeld geben, dieses Mal jedoch nur in halber Höhe. Konkret soll er für jedes Kind einmalig 150 Euro betragen. Ebenfalls 150 Euro erhalten Empfänger von Hartz IV und der Grundsicherung im Alter als zusätzliche Einmalzahlung.

Um das Geschäft der Gastronomie anzukurbeln, wurde die bereits bestehende Mehrwertsteuersenkung für Gaststätten und Restaurants auf sieben Prozent bis Ende 2022 verlängert.