25.11.2024
Krankengeldbezug: Wie lange zahlt die Kasse?
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, der ist im Krankheitsfall erstmal finanziell abgesichert. Denn der Arbeitgeber und die Krankenkasse springen mit Leistungen ein. Doch wie lange werden diese gezahlt? Und worauf ist bei wiederkehrender Krankheit zu achten?
Die Krankenstände in den Betrieben sind hoch. Oft ist zu hören, dass Mitarbeiter nach einem Krankenschein immer wieder fehlen, weil die Erkrankungen - oftmals der Atemwege - hartnäckig wiederkehren. Grundsätzlich ist bekannt, dass der Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit (AU) für die Dauer von bis zu sechs Wochen den vollen Lohn weiterzahlt. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz klar geregelt. Erkrankt der Arbeitnehmer ein weiteres Mal, so kann er unter bestimmten Voraussetzungen für einen erneuten Zeitraum von sechs Wochen die volle Entgeltfortzahlung erhalten. Dabei ist zu beachten, dass er sechs Monate vorher nicht wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig war oder zwölf Monate seit Beginn der ersten Krankschreibung aufgrund derselben Krankheit.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Ist der Arbeitnehmer für längere Zeit krank, so übernimmt nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber die Krankenkasse die finanzielle Unterstützung. Die Krankenkasse zahlt ab Woche sieben der AU Krankengeld. Die Höchstdauer des Krankengeldbezuges regelt das Sozialgesetzbuch (SGB). Das SGB schreibt vor, dass Krankengeld bis zu einer Höchstdauer von 78 Wochen ab Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt wird.
Wartefrist
Wenn ein Arbeitnehmer neu in einem Unternehmen beschäftigt ist, so hat er bei Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Krankheit in den ersten vier Wochen beziehungsweise 28 Kalendertagen noch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer seine Beschäftigung im Unternehmen bereits aufgenommen, so erhält er im Krankheitsfall in den ersten 28 Kalendertagen statt der Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel recht zügig bearbeitet. Zu beachten ist, dass Krankengeld eine Leistung ist, die rückwirkend gezahlt wird – und zwar ausgehend vom Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenkasse Kenntnis über die AU erlangt. Das geschieht über die, inzwischen digitale, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt.
Krank im Urlaub nach AU
Befindet sich ein Arbeitnehmer nach vorausgegangener Krankheit im Urlaub, und wird er wieder krank, so ist es ratsam für die Beschäftigten, sich während des Urlaubs ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen und unverzüglich den Arbeitgeber darüber informieren. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz werden die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Das bedeutet, dass Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden können.
von Maik Heitmann