16.09.2022
Kommt jetzt die Zeiterfassung?
Werden auch Salons in Zukunft verpflichtet sein, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen systematisch zu erfassen? Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bringt mehr Fragen als Antworten.
Was ist passiert?
Das Bundesarbeitsgericht stellt in einem aktuellen Grundsatzurteil klar, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen. Das Gericht will damit anscheinend Tatsachen schaffen. Bisher ist in dieser Hinsicht nämlich nichts passiert, obwohl es hierzu bereits im Mai 2019 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gab, das sogenannte Stechuhr-Urteil. Es hatte die Mitgliedsstaaten in die Pflicht genommen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.
Wie soll die Umsetzung aussehen?
Laut tagesschau.de gibt es noch keine genauen Vorgaben dazu, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz gibt keine bestimme Form der Zeiterfassung vor, sie kann also handschriftlich oder auch elektronisch festgehalten werden. Damit sind sowohl Stundenzettel, Excel-Tabellen wie auch Apps zur Zeiterfassung möglich.
Was bedeutet das für Saloninhaber*innen?
Im Moment gibt es noch keinen Termin, bis wann die Umsetzung spätestens erfolgen soll. Auch fehlen derzeit noch die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen. Erst dann sind Saloninhaber*innen per Gesetz verpflichtet, tätig zu werden. Darüber hinaus müssen aber auch jetzt schon bestimmte Arbeitnehmer*innen, z. B. geringfügig Beschäftigte, ihre Arbeitszeiten erfassen.