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13.07.2020

Einige Bundesländer geben Fristverlängerung bei TSE-Aufrüstung

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gewähren eine Fristverlängerung bei der Aufrüstung von Kassen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wollen sieben Bundesländer den Unternehmen eine stillschweigende Fristverlängerung zur Aufrüstung der Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gewähren - und zwar bis zum 31. März 2021.

Achtung!!!
Um diesen Aufschub zu bekommen, müssen die Betriebe nachweisen, dass sie bis spätestens 30. September 2020 - also dem offiziellen Ende der Nichtbeanstandungsfrist - einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE beauftragt haben.

„Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen und Schleswig-Holstein bieten den Betrieben damit einen zeitlichen Aufschub und haben
für eine dringend notwendige Entlastung der Betriebe gesorgt. Durch die Weisungen der Länder
werden die Betriebe jetzt vor erheblichem Bürokratieaufwand bewahrt.“, so Harald Esser, Präsident
des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wollte gegen den erklärten Willen der Mehrheit der
Länder keine allgemeine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel über den 30. September 2020
hinaus erlassen.