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13.01.2022

BGH-Urteil: Gewerbetreibende haben Anspruch auf Mietminderung im Lockdown

Mietkürzungen während des Lockdowns sind möglich. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Allerdings gibt es keine pauschalen Regelungen und es kommt sehr stark auf alle Aspekte des Einzelfalls an.

Grundsätzlich haben Einzelhändler einen Anspruch auf die Anpassung der Mietzahlung für die Zeit eines Lockdowns, urteilten gestern die Karlsruher Richter des BGH (Bundesgerichtshof). Allerdings darf die Miete nicht einfach pauschal gekürzt werden. Jeder Einzelfall müsse geprüft und genau abgewogen werden, um festzulegen, wie viel Miete genau gezahlt werden muss. Relevant wird dann wie viel Umsatzeinbußen der gewerbliche Mieter tatsächlich hatte und auch ob er Zahlungen des Staates erhalten hat, die er nicht zurückzahlen muss. Auch Geld aus einer Betriebsversicherung wird hier berücksichtigt.