05.04.2020
Salonschließungen bundesweit bis zum 19. April
Variierten die Fristen zur Schließungsdauer eine Zeit lang, gibt es nun seit dem 1. April die bundeseinheitliche Regelung.
Friseursalons bleiben bis zum 19. April geschlossen. Darauf haben sich die Bundesregierung und die Länder am 1. April geeinigt. Wie es danach weitergeht, wird am 14. April, dem Dienstag nach Ostern, entschieden.
Meldung vom 26.3.:
In einer gemeinsamen Erklärung hatten Bund und Ländern am 22. März eine bundesweite Schließung von Friseurbetrieben für „vorerst mindestens zwei Wochen“ festgelegt. Doch einige Landesregierungen hatten bereits zuvor Schließungen auf Landesebene angeordnet. Wieder andere Länder haben eine längere Dauer für die Schließung verfügt.
Welche Fristen derzeit konkret in den einzelnen Bundesländern gelten:
(Stand 26. März 2020 / Auf kommunaler Ebene können die Fristen gegebenenfalls von den hier aufgezählten abweichen)
Baden-Württemberg: 23.03. bis 19.04.2020
Bayern: 21.03. bis 03.04.2020
Berlin: 23.03. bis 19.04.2020
Brandenburg: 23.03. bis 19.04.2020
Bremen: 23.3. bis 19.04.2020
Hamburg: 23.03. bis 05.04.2020
Hessen: 23.03 bis 19.04.2020
Mecklenburg-Vorpommern: 23.03. bis 03.04.2020
Niedersachsen: 23.03. bis 18.04.2020
Nordrhein-Westfalen: 23.03. bis 19.04.2020
Rheinland-Pfalz: 23.03. bis 03.04.2020
Saarland: 21.03. bis 03.04.2020
Sachsen: 20.03. bis 05.04.2020
Sachsen-Anhalt: 23.03. bis 19.04.2020
Schleswig-Holstein: 23.03. bis 19.04.2020
Thüringen: 20.03. bis 19.04.2020