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22.02.2021

Testpflicht in Sachsen: Test im Salon ist möglich - mit einer Schulung

Wenn kommenden Montag die Friseure öffnen, dann gilt in Sachsen eine wöchentliche Testpflicht für Friseure. Wie das konkret aussehen soll, fragen sich derzeit viele in Sachsen. Das Sozialministerium in Sachsen hat dafür folgende Antworten parat:

TOP HAIR: Wo darf so ein Test durchgeführt werden?
Sächsisches Sozialministerium: Der Test darf bei Betriebsärzten, Hausärzten, Apotheken, DRK, Krankenhäusern, privatwirtschaftliche Teststellen und öffentlichen Testzentren durchgeführt werden. Auch ein Test im Salon ist möglich, sofern eine Person entsprechend geschult wurde oder über eine entsprechende medizinische Qualifikation verfügt.

Wer darf den Schnelltest durchführen?
Der Antigen-Schnelltest ist ein Medizinprodukt und darf nur entsprechend der Gebrauchsinformation (»Beipackzettel«) des Herstellers und der Medizinproduktebetreiberverordnung angewandt werden. Der Antigen-Schnelltest sollte durch Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitspersonal oder durch Personen durchgeführt werden, die fachkundig geschult wurden. Eine vorhergehende Einweisung bzw. Schulung in die korrekte Durchführung der Abstrichentnahme und Anwendung der Tests ist erforderlich. Beispielsweise bietet der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes Schulungen an.
Darüber hinaus ist eine arbeitsschutzrechtliche Unterweisung der testenden Person notwendig.

Müssen die Unternehmer die Kosten für die Tests selbst tragen? Grundsätzlich sind die vom Robert-Koch-Institut aufgeführten Testverfahren zulässig. Hierzu zählen u. a. der sogenannte Schnelltest (PoC) und der PCR-Test. Für die Testpflicht ist ein Schnelltest ausreichend. Das Ergebnis eines Selbsttests wird nicht anerkannt.
Die Kosten sollten durch den Arbeitgeber übernommen werden. Eine Kostenübernahme durch den Freistaat ist bisher nicht vorgesehen. Allerdings hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, dass ab 1. März 2021 kostenfreie Testmöglichkeiten verfügbar sein sollen.

Woher kann man die Schnelltests beziehen? Sind „private“ Schnelltests bis zur Salonöffnung am 1. März überhaupt käuflich zu erwerben?
Schnelltests können in Apotheken und dem Großhandel bezogen werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass der Erwerb derzeit nur durch Personen mit einer medizinischen Qualifikation erfolgen darf.

 

Zu Angeboten für die ärztliche Testungen führt die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen eine Übersicht: https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/corona-virus/test-und-schwerpunktpraxen/.

In den Online-FAQ der Corona-Sachsen-Internetseite gibt es eine Übersicht aller dem Ministerium bekannten Test-Orte (u. a. Apotheken, private Anbieter, Angebote von Hilfsorganisationen): https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer2/resources/apps/testcenter/index.html?map=0eae7625-051a-4457-99d5-345adad9c48f

Auf der Karte unter dem folgenden Link finden sich Angebote im Freistaat Sachsen für Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2. https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html?_cp=%7B%22accordion-content-9253%22%3A%7B%220%22%3Atrue%2C%227%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-9253%22%2C%22idx%22%3A7%7D%7D