Ab 2017 wird der Rundfunkbeitrag neu berechnet. Entscheidend soll dann sein, dass die Teilzeitbeschäftigten eines Betriebes nicht mehr nach Köpfen berücksichtigt werden, sondern ihr Tätigkeitsumfang ausschlaggebend ist. Dies kann so der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks – in vielen Unternehmen, je nach Teilzeitanteil, zu einer günstigeren Beitragseinstufung führen. Diese Änderung beruht auf einer Forderung des Handwerks. Allerdings wurde dessen Forderung nach einer Beitragsentlastung für gewerbliche Fahrzeuge nicht aufgegriffen.
Der Weg für die Änderung ab 2017 wurde mit der Unterzeichnung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 3.12.2015 frei gemacht.
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