03.08.2017

Model verklagt Friseur

Sie wollte braun-gold, wurde aber rot. Ein Kölner Friseursalon muss einem Model nun wohl Schadensersatz zahlen.

Das Landgericht Köln hat der Schadensersatzklage eines unzufriedenen Models stattgegeben. Darüber informiert eine Pressemitteilung des Landgerichts. Im November 2015 wollte sich die Klägerin sowohl ihre Haare als auch ihre mitgebrachten Haarteile färben lassen. Das gewünschte Farbergebnis braun-gold stellte sich jedoch nicht ein. Dagegen hatten die Haare einen deutlichen Rotstich, gegen den auch zwei Rettungsversuche nichts unternehmen konnten.
Das Model klagte: Ihr seien durch die misslungene Haarfärbung und auch durch die dauerhafte Schädigung der Haare infolge der Prozedur diverse Aufträge entgangen. Auch das Landgericht sah den materiellen Schaden und die Verdiensteinbußen als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat das Landgericht allerdings noch nicht entschieden, da die Klägerin zunächst nur die Feststellung der Ersatzpflicht beantragt hatte. Das Model muss nun in einem möglichen Folgeprozess gesondert nachweisen, ob und in welchem Umfang ihr tatsächlich konkret bezifferbare Schäden entstanden sind.

Landgericht Köln, Aktenzeichen: 4 O 381/16 (v. 14.07.2017)