20.03.2015
Manteltarifvertrag ist allgemeinverbindlich
Der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer im bayerischen Friseurhandwerk wurde für allgemeinverbindlich erklärt. In seiner Sitzung am 19. März gab der Tarifausschuss im Arbeitsministerium dem gemeinsamen Antrag von Gewerkschaft und Landesinnungsverband statt. Landesinnungsmeister Christian Kaiser und Geschäftsführerin Doris Ortlieb hatten dem Tarifausschuss zuvor das öffentliche Interesse dargelegt.