20.03.2015

Manteltarifvertrag ist allgemeinverbindlich

Der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer im bayerischen Friseurhandwerk wurde für allgemeinverbindlich erklärt. In seiner Sitzung am 19. März gab der Tarifausschuss im Arbeitsministerium dem gemeinsamen Antrag  von Gewerkschaft und Landesinnungsverband statt. Landesinnungsmeister Christian Kaiser und Geschäftsführerin Doris Ortlieb hatten dem Tarifausschuss zuvor das öffentliche Interesse dargelegt.