18.07.2016

Manipulationssichere Kassen

Die Bundesregierung hat vergangene Woche den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Darin werden wichtige Forderungen des Friseurhandwerks aufgegriffen, so der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV).

Die Ende 2016 auslaufende Nichtbeanstandungsregelung der sogenannten „Kassenrichtlinie 2010“ wurde allerdings nicht wie gefordert verlängert. Deshalb müssen Kassen auf die Anforderungen der altbekannten Kassenrichtlinie bis 31.12.2016 umgestellt werden.

Fristen beachten

Diese Kassen werden aber mit einer Frist bis zum 31.12.2022 nicht beanstandet, wenn sie nicht die neuen gesetzlichen technischen Sicherheitsstandards erfüllen oder das bestehende Kassenrichtlinien-konforme Kassensystem nicht aufgerüstet werden kann.

Das schafft einen Investitionsschutz für die endgültige Umstellung. Der ZV sieht es kritisch, dass der unklare Regelungsumfang hinsichtlich der Einbeziehung anderer Aufzeichnungssysteme sowie die technischen Anforderungen und deren Zertifizierung im Rahmen einer späteren technischen Verordnung gelöst werden soll. Damit werde die zukünftige Regelungsbefugnis dem parlamentarischen Gesetzgeber entzogen, so der ZV.