12.08.2016
Lange Fehlzeit reicht nicht aus
Auch wer rund vier Monate in einem Jahr krank ist, kann nicht einfach so gekündigt werden, weiß Dietmar Kern, Wirtschaftspublizist aus Ludwigsburg. Welche Hürden es für Arbeitgeber gibt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Mitarbeiter müssen mit einer Kündigung rechnen, wenn sie sehr häufig kurz erkrankt sind. Die Hürden sind jedoch hoch. Eine Fehlzeit von 17,4 Wochen, also rund vier Monaten, reicht nicht aus. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 15 Sa 825/13).
Im Übrigen habe das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass häufige Kurzerkrankungen von 18,81 Wochen im Jahr eine außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigten. Also reichten 17,4 Wochen auch nicht aus. LAG Berlin Brandenburg, Az: 15 Sa 825/13