Foto: Melanie Fredel

21.04.2020

Hygiene nach dem Neustart: Vorschriften noch diese Woche?

Am 4. Mai öffnen sich hoffentlich allerorten die Salontüren wieder. Vieles wird dann anders – die Branche erbringt dann Dienstleistungen innerhalb einer Pandemie. Mit Spannung werden die verbindlichen Hygienevorschriften der Behörden erwartet.

Auch ohne das Vorliegen von behördlichen Richtlinien arbeiten derzeit bereits viele Salonunternehmer intensiv an ihren neuen Hygienemaßnahmen für die Wiedereröffnung. Dies betrifft unter anderem die räumliche Wahrung der derzeit geltenden Abstandsregelungen und die Bevorratung mit Schutzausrüstung für Mitarbeiter und Kunden, beispielsweise Mund-Nasen-Schutzmasken.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) hatte vermeldet, dass er davon ausgehe, die neuen Hygienevorschriften mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Laufe der Woche veröffentlichen zu können.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft habe der ZV mehrere Positionspapiere mit Hygieneempfehlungen als Grundlage für die politischen Entscheidungsträger erarbeitet. Insbesondere das zweite Positionspapierrichte sich an die Verantwortlichen in der Landespolitik, die eine Änderung der bestehenden Allgemeinverfügungen und damit verbundene Auflagen zu erlassen haben.

ZV-Hauptgeschäftsführer Jörg Müller betont zu der derzeitigen Sachlage: „Seit dem Tag der behördlichen Schließung arbeiten wir mit der BGW und den Experten der Ministerien in einem Krisenstab an einem praktikablen Empfehlungskatalog für Richtlinien im Salon. Was man dabei immer bedenken muss: Auch nach dem Re-Start geht es um die Erbringung einer Dienstleistung in einer Pandemie! Diese Tatsache darf man nicht überziehen, aber eben auch nicht unterschätzen. Wir als Verband sind zudem keine Exekutive. Wir wahren die Interessen der Branche, indem wir die Behörden mit Handlungsempfehlungen versorgen, bevor die Richtlinien erlassen werden.“