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27.01.2023

Vorzeitiges Aus für Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die eigentlich bis zum 7. April 2023 befristet war, wird bereits zum 2. Februar aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

Ab 2. Februar gelten somit die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr. Damit entfällt auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und die „Empfehlung“ zum Tragen einer FFP2-Maske - mit Ausnahmen in der medizinischen Versorgung und Pflege (lesen Sie hier die zugehörige Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).

Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks empfiehlt dennoch, unabhängig von der gesetzlichen Lage, weiterhin wo nötig, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.