Vorzeitiges Aus für Corona-Arbeitsschutzverordnung

27. Januar 2023
Vorzeitiges Aus für Corona-Arbeitsschutzverordnung
Foto: shutterstock/ederdiel

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die eigentlich bis zum 7. April 2023 befristet war, wird bereits zum 2. Februar aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

Ab 2. Februar gelten somit die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr. Damit entfällt auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske – mit Ausnahmen in der medizinischen Versorgung und Pflege (lesen Sie hier die zugehörige Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).

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Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks empfiehlt dennoch, unabhängig von der gesetzlichen Lage, weiterhin wo nötig, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.