23.02.2022

Abgelehnt: Klage gegen 2G-plus im Saarland

Im Saarland gilt nach wie vor die 2G-plus-Regel für Friseure. Der Unternehmer Wolfgang Schwan hat deshalb mit Hilfe von Wild Beauty Klage eingereicht. Diese wurde nun abgelehnt.

Update 22. Februar 2022: Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes den Eilantrag des Saarbrücker Saloninhabers Wolfgang Schwan gegen die noch geltende 2G-Plus-Regelung zurückgewiesen. Begründung: Zwar handele es sich um „nachvollziehbare Interessen des Antragstellers, von bestimmten Einschränkungen der Corona-Verordnung verschont zu bleiben“. Jedoch seien „die schwerwiegenden öffentlichen und privaten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems“ höher einzustufen.

Gleichberechtigung für Saarlands Friseure

Unter dem Motto „Gleichberechtigung für Saarlands Friseure“ hatte Wolfgang Schwan aus Saarbrücken einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis eingereicht. „Für den Einzelhandel wurden die 2G-Beschränkungen erst kürzlich gelockert, auch für andere Handwerksbetriebe gibt es Erleichterungen. Nur wir Friseure bekommen keine Perspektive“, sagt Wolfgang Schwan.

Die Initiative „Friseure in Not“ wird, auch finanziell, von der Wild Beauty GmbH unterstützt. Geschäftsführer Noah Wild sagt: „Es ist in keiner Weise ersichtlich, dass die 2G-Plus-Regel zum Schutz von Leib und Leben Dritter überhaupt erforderlich sind.“ Ein deutlich milderes, aber gleich geeignetes Mittel sei vielmehr die Anordnung einer 3G-Regel. Bei der Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen und -standards der Corona-Verordnung und der Berufsgenossenschaft der Friseure gehe von Friseurbetrieben nachgewiesenermaßen keinerlei erhöhtes Infektionsrisiko aus.

Auch die Landesinnung unterstützt die Klage: „Unser Handwerk hat einen sehr hohen Stellenwert im alltäglichen Leben der Menschen und gehört faktisch zur Grundversorgung. Wenn es der Politik an der nötigen Ein- bzw. Weitsicht fehlt, müssen die Betriebe jetzt eben gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen“, so Mirko Karkowsky, Geschäftsführung Landesinnung Friseure und Kosmetik Saarland.