23.10.2015
Die Fördersätze für das Meister-BAföG steigen
Gute Nachrichten für Alle, die im kommenden Jahr ihren Meister machen möchten: Ab August 2016 werden die Förderbeträge beim Meister-BAföG erhöht.
Fortbildung, Beruf und Familie sollen so besser miteinander vereinbar werden. Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wird die Förderung familienfreundlicher: die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210 bzw. 215 Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht. Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück". Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen, heißt es in einer Pressemeldung der Bundesregierung.
Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG:- für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
- für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro /Monat.
- für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro /Monat
- für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat
Mit der Novelle öffnet die Bundesregierung das Meister-BAföG für Bachelorabsolventen: Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen künftig Meister-BAföG erhalten.