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Schwarzarbeit: Klingbeil plant Ausweispflicht für Friseur*innen

01. August 2025
Bild zeigt Mann beim Friseur, der am Kopf rasiert wird
Künftig müssen Beschäftigte beim Friseur einen Ausweis mit sich führen, Foto: AdobeStock_297972416-Yevhen

Um Schwarzarbeit zu bekämpfen, sollen Beschäftigte in Friseursalons, Barbershops und Nagelstudios künftig einen Ausweis mit sich führen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant in einem Gesetzesentwurf die Ausweispflicht für das Friseur- und Kosmetikgewerbe. Der Gesetzesentwurf liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vor. Angestellte in Frisörsalons, Barbershops oder Nagelstudios müssen demnach bei der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen, damit bei Kontrollen die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Denn das Friseur- und Kosmetikgewerbe soll künftig zu den Branchen gehören, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht und für das deshalb verschärfte Regelungen gelten. Zu diesen Branchen zählen bisher unter anderem das Bau- und das Transportgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Werden keine Ausweisdokumente mitgeführt, droht den Beschäftigten ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.