Geschäftsführer René Hain, LIV Friseure Hessen; Landesfachbereichsleiter Mathias Venema, Gewerkschaft ver.di; Luthfa Jungmann, ver.di; Landesinnungsmeister Kay-Uwe Liebau, LIV Friseure Hessen >< Foto: LIV Hessen

29.04.2019

Allgemeinverbindliche Tarifverträge in Hessen

Der Tarifausschuss des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration empfahl einstimmig die Allgemeinverbindlichkeit für den Lohn- und Gehaltstarifvertrag sowie den Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag.

Sowohl der Lohn- und Gehaltstarifvertrag als auch der Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag im hessischen Friseurhandwerk wurden für allgemeinverbindlich erklärt. Die Beschäftigten im Friseurhandwerk Hessen haben somit einen Rechtsanspruch auf die Vergütungssätze rückwirkend ab 1. Juli 2018. Im Bereich der Ausbildungsvergütung ist deren Steigerung am dem 1. August 2018 an die Auszubildenden zu zahlen. Auskünfte zu den aktuellen Tarifverträgen erhält man beim Landesinnungsverband Hessen.