Für den Re-Start: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk überarbeitet.
Wichtige Änderungen zur Vorgängerversion:
- Befinden sich mehrere Personen im Raum, darf eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person nicht unterschritten werden.
- Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
- Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske), auch bei Hausbesuchen.
- Die Verwendung von FFP2-Masken beim Bedienen von Kunden, die keine vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase tragen können, wurde präzisiert.
- Für Kundinnen und Kunden gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
- Die Salonleitung muss Beschäftigten für Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegenstehen.
Hier geht´s zu den aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Friseure. Hier finden Sie auch Antworten auf viele FAQs bezüglich Raumgröße, Hygienemaßnahmen, Atemschutz und allgemeinen Regeln.
Hier finden Sie Infos zur Auslage von Zeitungen und Zeitschriften.
Hier können Sie das BGW-Muster zur Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk herunterladen.
Hier finden Sie den Info-Flyer der BGW Pandemie Infektionsrisiken reduzieren, Schutzmaßnahmen im Friseursalon
Hier finden Sie die Handlungsempfehlung für Gesellenprüfungen im Friseurhandwerk während der Corona-Pandemie.
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