

09.02.2021
Aktualisiert: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Für den Re-Start: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk überarbeitet.
Wichtige Änderungen zur Vorgängerversion:
- Befinden sich mehrere Personen im Raum, darf eine ► Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person nicht unterschritten werden.
- Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
- Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske), auch bei Hausbesuchen.
- Die Verwendung von FFP2-Masken beim Bedienen von Kunden, die keine vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase tragen können, wurde präzisiert.
- Für Kundinnen und Kunden gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
- Die Salonleitung muss Beschäftigten für Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegenstehen.
► Hier geht´s zu den aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Friseure. Hier finden Sie auch Antworten auf viele FAQs bezüglich Raumgröße, Hygienemaßnahmen, Atemschutz und allgemeinen Regeln.
► Hier finden Sie Infos zur Auslage von Zeitungen und Zeitschriften.
► Hier können Sie das BGW-Muster zur Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk herunterladen.
► Hier finden Sie den Info-Flyer der BGW Pandemie – Infektionsrisiken reduzieren, Schutzmaßnahmen im Friseursalon
►Hier finden Sie die ► Handlungsempfehlung für Gesellenprüfungen im Friseurhandwerk während der Corona-Pandemie.