Foto: Melanie Fredel

09.02.2021

Aktualisiert: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Für den Re-Start: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk überarbeitet.

Wichtige Änderungen zur Vorgängerversion:

  • Befinden sich mehrere Personen im Raum, darf eine ► Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person  nicht unterschritten werden.
  • Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
  • Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske), auch bei Hausbesuchen.
  • Die Verwendung von FFP2-Masken beim Bedienen von Kunden, die keine vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase tragen können, wurde präzisiert.
  • Für Kundinnen und Kunden gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
  • Die Salonleitung muss Beschäftigten für Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegenstehen.

► Hier geht´s zu den aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Friseure. Hier finden Sie auch Antworten auf viele FAQs bezüglich Raumgröße, Hygienemaßnahmen, Atemschutz und allgemeinen Regeln.

► Hier finden Sie Infos zur Auslage von Zeitungen und Zeitschriften.

► Hier können Sie das BGW-Muster zur Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk herunterladen.

► Hier finden Sie den Info-Flyer der BGW Pandemie – Infektionsrisiken reduzieren, Schutzmaßnahmen im Friseursalon

►Hier finden Sie die ► Handlungsempfehlung für Gesellenprüfungen im Friseurhandwerk während der Corona-Pandemie.