Kriminelle versenden E-Mails mit gefälschtem Absender zu einem angeblichen DGUV-Präventionsmodul. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) warnt davor, den Betrügern auf den Leim zu gehen und bittet Betroffene, die eventuell schon gezahlt haben, Anzeige zu erstatten.
Inhaltsübersicht
Leserin bestätigt Fake-DGUV-Schreiben
Zunächst waren diese Fake-Mails zu einem angeblichen DGUV-Präventionsmodul bei Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe aufgetreten, mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Inzwischen tauchen die Schreiben auch bei Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) auf, wie auch eine TOP HAIR-Leserin bestätigte.
Die Mails enthalten Anschreiben sowie Rechnung. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.
Fake-DGUV-Schreiben sind nicht echt
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt, warnt die BGW. Die Logos sowie die Unterschrift werden darin missbräuchlich verwendet. Ein sogenanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht. Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten, heißt es in einer Meldung der BGW.
Mehr Infos auf der Homepage der BGW
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