Foto: Melanie Fredel

12.05.2021

Ab August gilt neue Ausbildungsordnung für Friseure

Wer mit oder nach dem 1. August 2021 eine Friseurausbildung beginnt, tut dies mit einer teilnovellierten Ausbildungsordnung. Wie der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks (ZV) mitteilte hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) die Änderungsverordnung am Freitag, 7. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil I auf Seite 861 veröffentlicht.

Mit der veränderten Ausbildungsordnung solle die Ausbildung im Friseurhandwerk modern und vor allem praxisnah gestaltet werden. So wurden beispielsweise das Wort „Klassische Friseurarbeiten“ durch „Basisfriseurarbeiten“ ersetzt und die „Kosmetikdienstleistung“ zu „dekorativen Kosmetikdienstleistungen“ konkretisiert.

Durch die Änderungen in der Ausbildung gelte es jetzt, den Corona-bedingten Rückgang der Azubi-Zahlen aufzufangen, so der Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses und Vorstandsmitglied des ZV, Robert Fuhs. Er war maßgeblich für die erarbeiteten Änderungen in der Ausbildungsordnung zuständig, die nun mit Unterstützung von verdi, dem BMWI, ZDH sowie weiteren Kooperationspartnern umgesetzt werden.

Ausbildung für Future

Der Zentralverband wird begleitend zur neuen Ausbildungsordnung mit der Kampagne „Ausbildung for Future“ einen Sommer der Ausbildung starten. Ausbilderinnen und Ausbilder werden dabei gezielt unterstützt und Ausbilden attraktiver gemacht. Die neue Ausbildungsordnung sei auch das Ergebnis breiter Diskussion mit allen Marktteilnehmern im Friseurhandwerk.

Was die Änderungen nun konkret für die Praxis bedeuten?  Robert Fuhs klärt auf:

TOP HAIR: Herr Fuhs, was bedeuten die Änderungen konkret?
Robert Fuhs: „Wir wollen die Friseurausbildung moderner und praxisnäher gestalten. Mit der aktuellen Änderung gelingt uns das. So heißt es zum Beispiel im Teil 1 der Gesellenprüfung nicht mehr „klassische Ausbildung“, sondern "Basisausbildung". Durch die neue Bezeichnung können wir das Ausbildungsspektrum breitgefächerter abbilden. Allen voran bei der "klassischen Dauerwelle“, die jetzt die „dauerhafte Umformung“ ist. Zum einen ermöglicht das den Prüflingen eine flexiblere Handhabung in der Gestaltung der Frisuren, zum anderen trifft diese Bezeichnung die Dienstleistung viel besser.

TOP HAIR: Können Sie uns ein Beispiel für den neuen Ablauf mit der „dauerhaften Umformung“ geben?
Robert Fuhs:
 Der angehende Geselle muss nun entscheiden, welche Art der Umformung für die jeweilige Frisur anzuwenden ist. Locken, Volumen, Wellen – das Ergebnis kann alles sein. Die perfekte Umsetzung der richtigen Umformungstechnik ist letztendlich entscheidend. Und: Alle Dauerwellsysteme, die es auf dem Markt gibt, können zum Einsatz kommen. Die Umformung führt der Prüfling am Menschen und nicht am Übungskopf durch, deshalb auch von Beginn an mit Verantwortung. Denn er muss wissen, wie eine Haut reagieren kann.

TOP HAIR: Welche Änderungen gibt es noch?
Robert Fuhs: Im Teil 1 der Prüfungsordnung verzichten wir nun auf das „situative Fachgespräch“. Das war bisher die Darstellung der erbrachten Arbeit. Hier gehörte beispielsweise die „Kopfmassage am Herrn“ dazu. Doch das ist eine Dienstleistung, die man nicht überprüfen kann. Der Prüfer sieht zwar die Griffe, kann aber ihre Wirkung nicht beurteilen. Oder: Wir haben den Punkt „Facon-Haarschnitt“ abgeändert. Hauptsächlich wird hier nun eine typgerechte und professionelle Föhntechnik bewertet und nicht mehr nur Scheitel oder Bombage.
Ganz wichtig: Digitales Lernen wird nun stärker fokussiert. Im Theorieteil stehen somit "integrative Fähigkeiten" mehr im Vordergrund. Das heißt, digitales Lernen wird in die Ausbildungsordnung, den Ausbildungsrahmenplan und den Lehrplan mit eingebaut und in jedes Unterrichtsfach eingebunden. Eine bedeutende Rolle spielen nun auch die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz, die Organisation des Ausbildungsbetriebs und die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Im Teil 2 haben wir das Modul „Nagelmodellage und Naildesign“ komplett gestrichen, da es sich hierbei um einen eigenständigen Geschäftszweig handelt. Das Kosmetikmodul ist in „dekorative Kosmetik“ geändert. Der Prüfling muss z. B. Hautunreinheiten oder Feuermale geschickt kaschieren können. Das ist Teil einer anspruchsvollen Visagistik.
Die Prüfungsausschüsse sollen den Look noch stärker auch hinsichtlich der aktuellen Trends bewerten. Dementsprechend haben wir den Begriff „moderne Arbeiten“ durch „aktuell modisch“ ersetzt. Damit haben wir die klassischen Friseurdienstleistungen, wie Haarschnitt, Coloration, Haarverlängerungen und so weiter den aktuellen Anforderungen angepasst.

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