10.08.2021
3G-Regel gilt auch für den Friseurbesuch
In der heutigen Bund-Länder-Konferenz wurde die Rückkehr der Testpflicht ab einer Inzidenz über 35 für bestimmte Bereiche beschlossen, darunter auch für den Friseurbesuch. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Tests werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.
Getestet, geimpft oder genesen heißt das Gebot der Stunde, um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden. Neben dem eindringlich ausgesprochenen Appell, die Impfangebote jetzt schnellstmöglich in Anspruch zu nehmen, wurden bei der heutigen Bund-Länder-Konferenz entsprechende Verordnungen erlassen. Ab dem 23. August 2021 müssen alle ab 6 Jahren, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen. Tests sind verpflichtend vorgeschrieben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über einen Wert von 35 steigt.
Die 3G-Regel gilt dann unter anderem für:
- den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
- den Zugang zur Innengastronomie
- die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
- Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
- Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts
Bereits kurze Zeit nach der Sitzung wichen manche Länder in einzelnen Punkten von dem ab, was dort beschlossen wurde. Deshalb ist es wichtig, immer auch die jeweiligen Landesverordnungen einzusehen.
Tests werden kostenpflichtig
Ab dem 11. Oktober wird der Bund außerdem das Angebot kostenloser Bürgertests für alle beenden: „Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt“, so die Begründung. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben. Wie viel die Schnelltests künftig kosten werden, liege laut „Spiegel“ in den Händen der Anbieter privater Testzentren. Je Schnelltest lagen die Angebote in der Vergangenheit bei 20 bis 30 Euro.
Schutzmaßnahmen bleiben
Die Basisschutzmaßnahmen, wie Masken tragen, Abstand halten, Handhygiene und regelmäßiges Lüften in Innenräumen bleiben weiterhin bestehen.
ZV ruft zum Impfen auf
Auch der ZV Friseurhandwerk appelliert an die Impfbereitschaft der Menschen. Das Impfen ist und bleibe die einzig erfolgversprechende Strategie, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie einschließlich neuerlicher Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf das mögliche Minimum zu begrenzen, so der ZV in einer Pressemitteilung. Hinsichtlich des Wegfalls kostenloser Bürgertests sagt ZV-Präsident Harald Esser: „Insbesondere das Fehlen kostenfreier Bürgertests für willentlich nicht geimpfte Personen wird für unsere Salons negative Folgen haben. Für potenzielle Kunden des Friseurhandwerks entstehen Zugangsbarrieren. Dies ist allerdings dagegen abzuwägen, dass andernfalls ein erneuter Lockdown für die Salons droht.“